Ihr Weg zur Kur

  1. Suchen Sie Ihren Hausarzt auf und bitten ihn, ein Attest auszustellen, das die Durchführung einer Mutter-Vater-Kind-Kur bescheinigt und medizinisch begründet. Das Attest für Ihre Kinder kann vom Kinderarzt oder dem behandelnden Hausarzt ausgestellt werdend. Sie benötigen für jede Person, die an dem Rehabilitationsverfahren teilnimmt, ein eigenes Attest.
    Diese Atteste können Sie sich hier herunterladen und ausdrucken. Ihr Hausarzt hat die Möglichkeit eine Klinik vorzuschlagen.

  2. Stellen Sie daraufhin bei Ihrer Krankenkasse oder Behörde einen Antrag auf die Gewährung einer Kurmaßnahme für Mutter-Vater-Kind und bitten Sie nach Möglichkeit schon jetzt um Aufnahme in die Klinik mikina. Die Krankenkasse ist in der Regel für die Bewilligung zuständig, Ihre Anträge werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse geprüft.

  3. Nach Genehmigung der Kurmaßnahme durch den Medizinischen Dienst setzen Sie sich mit uns unter unserer Freecall Nr. 0800-1002935 in Verbindung und vereinbaren einen Termin für den Kurbeginn.

  4. Bei Ablehnung der Maßnahme durch den Kostenträger besteht die Möglichkeit, einen von Ihrem Arzt formulierten Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und eine erneute Prüfung des Antrags zu veranlassen.

  5. Übrigens: Wussten Sie, dass Sie selbständig auswählen können, in welcher Einrichtung Sie Ihre Mutter-Vater-Kind-Kur durchführen möchten, wenn die Mutter-Vater-Kind-Klinik die medizinischen Voraussetzungen zur Behandlung der vorliegenden Erkrankungen erfüllt und über die Anerkennung nach §§ 24 und 41 SGB V verfügt.

Bei Fragen und Problemen bei Anträgen auf eine Mutter-Kind-Kur beraten wir Sie von Seiten der MiKina gerne direkt. Wählen Sie unser „Sorgentelefon“ 0 72 53 / 933 – 502.


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