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Der Weg zur Kur

Ihr Weg zur Kur

Suchen Sie Ihren Hausarzt auf und bitten ihn, ein Attest auszustellen, das die Durchführung einer Mutter-Vater-Kind-Kur bescheinigt
und medizinisch begründet. Das Attest für Ihre Kinder kann vom Kinderarzt oder dem behandelnden Hausarzt ausgestellt werden.
Sie benötigen für jede Person, die an dem Vorsorgeverfahren teilnimmt, ein eigenes Attest.

Ihr Hausarzt hat die Möglichkeit eine Klinik vorzuschlagen.
Stellen Sie daraufhin bei Ihrer Krankenkasse oder Behörde einen Antrag auf die Gewährung einer
Kurmaßnahme für Mutter-Vater-Kind und bitten Sie nach Möglichkeit schon jetzt um Aufnahme in die mikina Fachklinik.
Die Krankenkasse ist in der Regel für die Bewilligung zuständig, Ihre Anträge werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse geprüft.

Nach Genehmigung der Kurmaßnahme durch den Medizinischen Dienst setzen Sie sich mit uns unter unserer
Freecall Nr. 0800-1002935
in Verbindung und vereinbaren einen Termin für den Kurbeginn.
Bei Ablehnung der Maßnahme durch den Kostenträger besteht die Möglichkeit,
einen (gegebenenfalls durch den Hausarzt) formulierten Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und eine erneute Prüfung des Antrags zu veranlassen.


Bei Fragen und/oder Problemen bei Anträgen auf eine Mutter/Vater-Kind-Kur beraten wir Sie von Seiten der mikina gerne direkt.
Bitte wählen Sie unser „Sorgentelefon“ 0 72 53 / 933 – 502, wir sind gerne für Sie da!

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